FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Wohnungssuche, Einzug, Mitgliedschaft, Meine Wohnung, NL-App und Kündigung/Auszug.

Wohnungssuche

Als Wohnungsgenossenschaft fühlen wir uns unseren Mitgliedern besonders verpflichtet und unterstützen sie vorrangig bei der Suche nach einer Wohnung. Sie sind bereits Mitglied? Nutzen Sie gern die Möglichkeit, uns über unseren „Tapetenwechsel“ Ihre Wohnungswünsche mitzuteilen, damit wir Ihnen passende Angebote machen können.Sie sind noch kein Mitglied? Bei uns gibt es keine langen Wartelisten. Wir setzen auf Transparenz bei der Wohnungssuche. In unseren Wohnungsangeboten können Sie sich daher über die Funktion „Ich habe Interesse“ direkt auf freie Wohnungen aus unserem Bestand melden. Mitglied unserer Genossenschaft werden Sie im Zuge der Anmietung einer Wohnung.

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.

Zum 1. Januar 2020 ist das "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft getreten. Mit der Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30% verbunden. Somit haben erstmals oder erneut etwa 180.000 Haushalte einen Wohngeldanspruch.

Alle wichtigen Fakten im Überblick erhalten Sie im Informationsschreiben des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

>> Zur GdW

Im Internet stehen Ihnen kostenlos Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht.

>> Wohngeldrechner des Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat

Der Wohnberechtigungsschein wird umgangssprachlich auch §8-Schein genannt (früher §5-Schein) und ist eine amtliche Bescheinigung, mit dem ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Verwaltung Ihrer Stadt, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.

Nach der Besichtigung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Identifikationsnachweis, Einkommensnachweise, Vermieterbescheinigung, Selbstauskunft, Zustimmung zur Bonitätsabfrage (Schufa), gegebenenfalls Wohnberechtigungsschein und Übernahmebestätigung des Jobcenters.

Nein, das ist nicht möglich. Der Dauernutzungsvertrag ist gemäß unserer Satzung mit der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft verbunden. Daher sind grundsätzlich mit dem Eintritt in die Genossenschaft Genossenschaftsanteile und keine Kaution vom Mitglied zu leisten. Ausnahmen gibt es lediglich bei zeitlich befristeten Verträgen sowie Gewerbemietverträgen.

Nein, das ist nicht möglich. Der Dauernutzungsvertrag ist mit der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft verbunden und wird daher mit nur einem Vertragspartner – dem Mitglied − geschlossen.

Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt und bedürfen keiner Genehmigung. Dazu zählen unter anderem Mäuse, Hamster, Vögel oder Fische.

Bei größeren Tieren, z.B. Hunden, behalten wir uns eine Genehmigung vor. Generell prüfen wir die Anfrage auf Tierhaltung immer nach den jeweils gültigen Vorschriften und unter Abwägung der Interessen des Tierhalters, der Nachbarn sowie unserer eigener Interessen. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen, bei denen verschiedene Aspekte für die Zustimmung oder Ablehnung des Tieres eine Rolle spielen, u.a. die Größe und Gefährlichkeit eines Tieres, die Eignung der Wohnung oder die Zusammensetzung der Nachbarschaft. Prüfen Sie daher bitte auch immer, ob die Größe Ihrer Wohnung mit dem artgerechten Halten eines Tieres zu vereinbaren ist.

Grundsätzlich keine Genehmigung erteilen wir für das Halten von Kampfhunden (sog. „Listenhunde“ oder „gefährliche Hunde“ in Schleswig-Holstein) in unseren Anlagen.

Einzug in die Wohnung

Die Voraussetzungen sind:

  • Unterschriebener Dauernutzungsvertrag
  • Einzahlung der Genossenschaftsanteile

Wenn sich Mieter, Vormieter und Vermieter einig sind, kann der Nachmieter private Gegenstände oder Ein- und Umbauten übernehmen, z. B. die Bodenbeläge oder das Mobiliar. Die übernommenen Dinge gehen in das Eigentum des Nachmieters über. Der Vermieter übernimmt hierfür während des Mietverhältnisses weder die Instandhaltung noch leistet er im Schadensfall hierfür Ersatz. Bei Auszug aus der Wohnung muss der Nachmieter die übernommenen Dinge auf eigene Kosten entfernen und den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen.  

Um die Anmeldung bei einem Stromanbieter müssen Sie sich selbst kümmern. Bei welchem Stromanbieter können Sie frei wählen. Bei der Wohnungsübergabe erhalten Sie den Zählerstand und die Zählernummer.

Erfolgt die Lieferung und Abrechnung für Gas direkt zwischen Mieter und Versorger (z. B. bei Gasthermen in der Wohnung), müssen Sie sich ebenfalls selbst mit einem Gasversorger in Verbindung setzen. Auch in diesem Fall erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe den Zählerstand und die Zählernummer.
Vielfach sieht Ihr Dauernutzungsvertrag jedoch eine Vorauszahlung für die Heizkosten vor. In diesen Fällen kümmert sich die NEUE LÜBECKER um die Abrechnung und Sie müssen nichts weiter tun. Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.

Ein Telefon- bzw. Internetanschluss ist immer vorhanden und kann bei einem Anbieter Ihrer Wahl  an-/ab- oder umgemeldet werden.
Auch ein TV-Anschluss ist immer vorhanden. Ab dem 01.01.2024 müssen Sie sich auch hier bei einem Anbieter Ihrer Wahl selbst anmelden und einen Versorgungsvertrag abschließen. Die NEUE LÜBECKER hat hierfür einen günstigen Rahmenvertrag für die TV-Grundversorgung mit Vodafone abgeschlossen. Bis zum 31.12.23 ist eine Anmeldung für TV noch in der Miete (Betriebskosten) enthalten.  

Das hängt sehr von dem Einzelfall bzw. der Art sowie dem Umfang der gewünschten baulichen Änderung ab. Melden Sie sich hierfür bitte bei Ihrer Kundenbetreuung. Und Achtung: Sie benötigen in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung.
Dies gilt gleichermaßen für die Verlegung eines anderen Bodenbelags: Bitte setzen Sie sich zuerst mit uns in Verbindung.

Einen zusätzlichen Haustürschlüssel können Sie nur über uns bestellen, da in unseren Häusern eine Sicherheitsschließanlage verbaut ist. Die Bestellung erfolgt auf Ihre Kosten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Kundenbetreuung.
Alle weiteren Schlüssel können Sie auf eigene Kosten von einem Schlüsseldienst anfertigen lassen.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen alle nachbestellten und selbst nachgemachten Schlüssel an uns zurückgegeben oder nachweislich unbrauchbar gemacht werden.

Mitgliedschaft

Wenn Sie bei uns eine Wohnung mieten, zahlen Sie i.d.R. keine Kaution. Bei uns zeichnen Sie Genossenschaftsanteile in Höhe von drei Nettokaltmieten (aufgerundet auf volle 50,- €), die mit einer jährlichen Dividende verzinst werden (Infos zur Dividende). Die Zeichnung der Anteile ist mit der Anmietung einer Wohnung unmittelbar verbunden. Nur Personen, die eine Wohnung bei uns mieten, können Mitglied werden.

Ihre Vorteile

  • Sie genießen den Spitzenservice unserer Genossenschaft.
  • Lebenslanges Wohnrecht in unseren Genossenschaftswohnungen
  • Jährliche Dividendenzahlung - derzeit 4 Prozent
  • Mitbestimmung in der Vertreterversammlung
  • Kostenlose Nutzung der Mitgliedertreffs
  • Kostenlose Nutzung der NEUE LÜBECKER App

Meine Wohnung

Störungen

Die Hausordnung finden Sie am Ende Ihres Mietvertrages und auch hier.

Sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn. Sollte das zu keiner Änderung führen, informieren Sie uns bitte schriftlich über die Ruhestörung und nutzen Sie dabei das Lärmprotokoll. Wir prüfen anschließend das mögliche Vorgehen.

Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie Lärm und störende Geräusche. Musik, TV und Gespräche sollten daher die Zimmerlautstärke nicht übersteigen. In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn besonders Rücksicht zu nehmen.

Musik, TV und Gespräche sind in Zimmerlautstärke erlaubt. Zimmerlautstärke heißt, dass Sie Geräusche außerhalb der Wohnung nicht wahrnehmen. Falls doch, sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn. Sollte das zu keiner Änderung führen, informieren Sie uns bitte schriftlich über die Ruhestörung. Nutzen Sie das Lärmprotokoll und wir prüfen anschließend das mögliche Vorgehen.

Hier liegt eine Störung vor. Die Überprüfung erfolgt durch KALORIMETA: Tel. 0800-0008718.

Außerhalb unserer Servicezeiten: Dringende Notfälle (z. B. Rohrbruch, Heizungsausfall, Stromausfall, Verstopfungen, Sturmschäden, Glasbruch) melden Sie bitte an die Notfallnummer 0800 1405-444! Tagsüber: Wenden Sie sich einfach an Ihren Hauswart oder Ihr ServiceCenter.

Bei Brand, Gasgeruch und schweren Sturmschäden wählen Sie bitte den Notruf 112!

Verwaltung

Teilen Sie uns einfach mit, dass Sie eine Kopie benötigen. Wir kümmern uns darum. Gern können Sie uns dies auch rund um die Uhr über unsere App mitteilen.

Teilen Sie uns einfach mit, was Sie genau benötigen. Wir kümmern uns darum. Gern können Sie uns dies auch rund um die Uhr über unsere App mitteilen.

Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenbetreuung und geben Sie uns folgende Informationen: Personendaten der einziehenden Person, Zeitraum der Untervermietung sowie eine Festlegung des Bereiches Ihrer Wohnung, den Sie untervermieten möchten. Eine Untervermietung ohne Zustimmung der NEUE LÜBECKER ist nicht zulässig.

Für einen Besuch mit kurzer Dauer benötigen Sie keine Zustimmung von uns. Für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt ist aber eine Zustimmung notwendig. Bitte wenden Sie sich an uns, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten: Dringende Notfälle (Rohrbruch, Heizungsausfall, Stromausfall, Verstopfungen, Sturmschäden, Glasbruch) melden Sie bitte an die Notfallnummer 0800 1405-444!
Tagsüber: Wenden Sie sich einfach an Ihren Hauswart oder Ihr ServiceCenter.
Bei Brand, Gasgeruch und schweren Sturmschäden wählen Sie bitte den Notruf 112!

In einigen unserer Wohngebäude wird das Treppenhaus durch eine Reinigungsfirma gereinigt, in anderen übernehmen dies die Nachbarn selbst. Wie es in Ihrem Wohnhaus geregelt ist, erfahren Sie von Ihrer Kundenbetreuung.
Übernehmen die Nachbarn die Reinigung in Eigenleistung, findet sie in der Regel im wöchentlichen Wechsel mit den Etagennachbarn statt.
Übernimmt eine Reinigungsfirma die Säuberung, werden die Kosten im Rahmen der Mietzahlung (Betriebskosten) von den Mietern beglichen. Wenn Sie möchten, dass die Reinigung künftig durch eine Reinigungsfirma erledigt wird, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Wir kümmern uns dann um eine Abstimmung hierzu in der Hausgemeinschaft. Die Reinigung durch eine Firma sollte von einer großen Mehrheit der Mitglieder befürwortet werden. In Neubauten sowie nach einer Gebäudekomplettmodernisierung vergeben wir die Gebäudereinigung i. d. R. immer an eine Firma.  

Das ist ein sehr wichtiges Thema! Tipps für ein gutes Raumklima finden Sie hier in unserer Broschüre.

Die neue Bankverbindung benötigen wir schriftlich. Nutzen Sie gern unser Formular (SEPA) oder füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat ganz bequem über unsere NL-App aus.

Mieterhöhung

Ihre Grundmiete kann sich insbesondere durch eine Vergleichsmieterhöhungen verändern. Nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch ist der Vermieter zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete berechtigt. Die Mieterhöhung muss begründet werden, z. B. durch einen Mietspiegel oder geeignete Vergleichswohnungen. Uns dienen diese Mieterhöhungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität. Die Erlöse werden zu 100% in den Bestand investiert und kommen Ihnen, Ihrer Wohnanlage und der gesamten Genossenschaft zugute. Alle wichtigen Informationen und Fristen erhalten Sie durch unser Merkblatt, dass unserem Mieterhöhungsschreiben beiliegt.

Wir wissen, dass Mieterhöhungen unerfreulich sind. Rein rechtlich ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete alle 15 Monate möglich. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete zudem um bis zu 20% steigen. Wir versuchen, die notwendigen Mieterhöhungen stets möglichst moderat ausfallen zu lassen und die individuelle Belastung unserer Mitglieder gering zu halten.

Wir wissen, dass Mieterhöhungen unerfreulich sind. Doch ist der Mieter zur Zustimmung verpflichtet, wenn die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben sind. Sie haben zwei voll Monate nach dem Zugangsmonat der Mieterhöhung Zeit, diese rechtlich und rechnerisch zu überprüfen. Technische Mängel der Wohnung sind allerdings kein Grund, eine Zustimmung zu verwehren. Sprechen Sie uns bitte direkt an, wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen uns unter 0451 1405 712.

Ein Grund für die unterschiedlichen Gesamtmieten im Haus ist, dass alle Mieter unterschiedlich hohe Vorauszahlungen auf die Nebenkosten leisten. Des Weiteren können auch die Grundmieten selbst unterschiedlich sein. Diese resultieren aus den verschiedenen Wohnungsgrößen und es wurden auch nicht alle Mietverhältnisse zur gleichen Zeit abgeschlossen. Letzteres führt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu abweichenden Mieterhöhungsterminen.

Liegt uns die Zustimmung bis zum Erhöhungstermin nicht vor, müssen wir binnen drei Monaten die fehlende Zustimmung beim zuständigen Amtsgericht einklagen. Das Amtsgericht prüft in diesem Fall die Rechtmäßigkeit unseres Mieterhöhungsverlangens. Wenn es dieses für gerechtfertigt hält, wird die fehlende Zustimmung durch ein Urteil ersetzt. In diesem Fall sind die Prozesskosten des Klageverfahrens durch den Mieter zu tragen. Wir bedauern, dass uns aus Gründen der genossenschaftlichen Gleichbehandlung keine andere Möglichkeit bleibt, als diesen Weg zu gehen.

Umlagenservice

Die Abrechnungsperiode ist identisch mit dem Kalenderjahr - vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Periode müssen dem Mitglied die Abrechnungen vorliegen.
Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2023: Die Abrechnung muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2024 vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.

Sie finden den für Sie maßgeblichen Zeitraum für Ihre Abrechnung direkt über der Aufstellung der Einzelkosten benannt als „Ihr Vertragszeitraum (xy Tage)“. Zu allen angefallenen Kosten sind die Betriebskostenarten nur für Ihren Vertragszeitraum für xy/365 Tage anteilig berechnet worden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern an den im Schreiben genannten Ansprechpartner im Umlagenservice.

Wenn Sie Transferleistungen beziehen, halten Sie bitte Rücksprache mit der für Sie zuständigen Stelle. Wenn das Guthaben aus der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden soll, benötigen wir eine schriftliche Erklärung von dort.

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung der Miete erteilt haben, verrechnen wir das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung. Im Abrechnungsschreiben wird dies für Ihren Fall genau erläutert. Bei eventuellen Rückständen auf dem Mietkonto erklären wir vorrangig die Aufrechnung des Guthabens.

Wir sind gemäß Heizkostenverordnung verpflichtet Ihnen die monatliche Verbrauchsinformation zukommen zu lassen, damit Sie einen Überblick über Ihren Energieverbrauch bekommen. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO²-Ausstoß senken.
Sie erhalten die monatliche Verbrauchinformation, wenn Ihre Heizkostenverteiler und andere Zähler bereits per Funk auslesbar sind.  Diese Information ist gesetzlich vorgeschrieben und daher nicht abzubestellen

Für Informationen klicken Sie auf unseren Flyer zu dem Thema.

Die NEUE LÜBECKER arbeitet seit vielen Jahren an der Optimierung der Betriebsführung ihrer Heizungsanlagen, um den Energieverbrauch auf das benötigte Maß zu begrenzen. Hierzu führen wir seit 2015 eine Überwachung unserer Heizungsanlagen durch. Dieses Monitoring ermöglicht es uns, unseren Betrieb zu optimieren und gleichzeitig Brennstoff CO² sowie Instandhaltungskosten einzusparen. In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir unterschiedliche Pilotprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien durchgeführt, zum Beispiel mit Geothermie, Biomethan und Eisspeicherheizungen. Gleichzeitig konnten wir den Energieverbrauch in den Gebäuden durch umfangreiche Sanierungen senken.

Die seit 2021 gestiegenen Energiepreise haben zu einem Anstieg der Bruttowarmmiete geführt. Hier hat die NEUE LÜBECKER ein Monitoring zur Überwachung der Entwicklung der Energiekosten eingerichtet und bereits entsprechende Anpassungen der Vorauszahlungen für Heizkosten durchgeführt, um Nachzahlungen für unsere Mitglieder zu vermeiden. Der Einkauf von Strom und Gas erfolgt zu strategisch günstigen Zeitpunkten in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Lübeck um das beste Ergebnis für unsere Mitglieder zu erzielen.

Die Klimaschutzgesetzgebung und die damit eingehenden Anforderungen und Verpflichtungen für den Gebäudesektor bzw. die Wohnungswirtschaft stellen erhebliche Herausforderungen für unsere Genossenschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Daher hat die Genossenschaft bereits eine Bestandaufnahme der Objekte zur Ermittlung der CO² -Emissionen erfolgreich durchgeführt. Die ersten Ergebnisse sind bereits im aktuellen Investitionsprogramm der NEUE LÜBECKER berücksichtigt.

Ja, grundsätzlich besteht eine Duldungspflicht, die Ablesung der für die Abrechnung notwendigen Werte zu ermöglichen. Der Messdienst meldet sich hierfür rechtzeitig mit einem Termin bei Ihnen an. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, wird Ihnen ein Ersatztermin genannt. Sofern keine Ablesung zustande kommt, muss Ihr Verbrauch erdgeschätzt werden.

Bis 2026 sollen alle Zähler fernauslesbar umgerüstet sein. Dann muss für die Ablesung niemand mehr Ihre Wohnung betreten.

Heizung:
Bei Mietwohnungen, die ihre Wärme aus einer gemeinsamen Heizung beziehen, müssen die anfallenden Kosten auf alle Wohnungen aufgeteilt werden.
Die Heizkostenverordnung schreibt dabei vor, dass dabei ein verbrauchsabhängiger Anteil von 50 bis 70 Prozent berücksichtigt werden muss. So wird in der Heizkostenabrechnung sichergestellt, dass jemand, der richtig und damit weniger heizt, auch weniger bezahlen muss.
Andererseits sorgt der Fixanteil, der nach Anzahl der Wohnungen oder Wohnungsgröße berechnet wird, dafür, dass Verluste in der Wärmeerzeugung und -verteilung (z.B. in der Heizung oder am Schornstein) auch auf alle Mietparteien umgelegt werden. Um die verbrauchsabhängigen Kosten zu ermitteln, kommen Heizkostenverteiler oder ärmemengenzähler zum Einsatz. Sie erfassen die Temperatur an der Heizung und im Raum über ein Jahr hinweg und ermöglichen so die Berechnung einer bestimmten Kennzahl. Kennt man die Werte aller Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler im gesamten Haus, lassen sich diese in ein Verhältnis setzen. Dadurch können dann die jeweiligen Anteile an den Heizkosten berechnet werden.

Warmwasser:
Bei Mietwohnungen, die ihr Warmwasser aus einer gemeinsamen Warmwasserbereitungsanlage beziehen, müssen die angefallenen Wassererwärmungskosten auf alle Wohnungen aufgeteilt werden. Gemäß § 2 Nr.5 BetrKV sind Warmwasserkosten grundsätzlich umlagefähig. Das bedeutet, die Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem Verbrauch des Mieters (Warmwasserzähler) abgerechnet werden. Der Rest zwischen 30 und 50 Prozent wird gem. § 6 Abs. 1 Heizkosten-Verordnung (kurz: HeizkostenV) i.V.m. §§7 bis 9 HeizkostenV unabhängig vom Verbrauch – also anhand der Wohn- und Nutzfläche – abgerechnet.

Kaltwasser:
Im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird der Gesamtwasserverbrauch des Hauses auf alle Mieter anteilig umgelegt. Sind Wasserzähler in den Wohnungen verbaut, werden die Kosten für Wasser und Abwasser, die über die Hauptwasseruhr der Stadtwerke angefallen sind, im Verhältnis des Verbrauches der Wohnungswasserzähler auf die Mieter verteilt. Sind in den Wohnungen noch keine Wohnungswasserzähler eingebaut, wird der Gesamtwasserverbrauch der Hauptwasseruhr und damit die angefallenen Wasser- und Abwasserkosten im Verhältnis der Wohnfläche auf alle Mietparteien umgelegt.
Die Verpflichtung zum Einbau von Wohnungswasserzählern regeln die einzelnen Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. In Neubauten sehen fast alle Bundesländer die Pflicht zur Installation von Wasserzählern vor. Eine verbrauchsabhängige Abrechnungspflicht von Kaltwasser in Bestandsimmobilien existiert u.a. in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern; in Schleswig-Holstein jedoch nicht.

Mit der jährlichen Abrechnung prüfen wir immer auch, ob die Höhe der aktuellen Vorauszahlungen noch angemessen ist, um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen.

Es ist gegebenenfalls sinnvoll, Ihre Vorauszahlung anzupassen, wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände geändert haben und mehr oder weniger Personen in der Wohnung leben. Bitte melden Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter aus dem Umlagenservice um gemeinsam eine angemessen Vorauszahlung abzustimmen.

Sie können die Vorauszahlung allerdings auch selbst über unsere App anpassen.

In unserer NEUE LÜBECKER - App erhalten Sie alle Betriebs- und Heizkostenabrechnung auf Abruf.

Der Verbräuche der Wasserzähler und Heizkostenverteiler werden regelmäßig per Fernauslesung durch den Messdienst erfasst und verarbeitet.

Sie erhalten einen Termin zur Ablesung durch den beauftragten Messdienst.
Wenn Sie den ersten Termin des Messdienstes verpasst haben, erhalten Sie sofort einen neuen Termin vom Ableser. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Zur Vermeidung einer Schätzung und entsprechender Schätzgebühren können Sie einen dritten und letzten Termin mit der Ablese-Firma vereinbaren - dieser Termin ist dann jedoch kostenpflichtig für Sie.

Mietenbuchhaltung

Wir haben vertraglich vereinbart, dass die Miete monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Montas zu entrichten ist.
Eine verspätete Mietzahlung kann zur Abmahnung führen.

Wir buchen gerne Ihre Miete und Nebenkosten kostenfrei zum Anfang eines jeden Monats von Ihrem Konto ab. Möchten Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen: Melden Sie sich gerne bei uns oder füllen Sie das SEPA-Mandat bequem über unsere NL-App aus

Jeder Vertrag hat bei uns ein eigenes Konto bei der Aareal Bank. Diese Bankverbindung ist ausschließlich für die Mietzahlungen zu nutzen. Sollte Ihnen die entsprechende Bankverbindung nicht bekannt sein, rufen Sie in der Mietenbuchhaltung an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Beachten Sie bitte: Sollten Sie mehrere Verträge (z.B. einen Wohnungs- und Stellplatzvertrag) bei uns haben, überweisen Sie bitte die Mieten getrennt voneinander auf die jeweilige Bankverbindung.

Sie werden automatisch von uns mit einer „Zahlungsaufforderung“ (per Post) angeschrieben. Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung überweisen Sie bitte den angegebenen Betrag (Miete + Bankrücklastgebühr) innerhalb der Zahlungsfrist auf das angegebene Konto bei der Aareal Bank. Auf die Höhe der Bankrücklastgebühr haben wir leider keine Einwirkung. Die Höhe der Gebühr wird von der Bank bestimmt. Es handelt sich nicht um Mahngebühren.

Grundsätzlich ist die Miete pünktlich und vollständig zu zahlen – eine Stundung ist nicht möglich.
Trotzdem gilt: Haben Sie aufgrund besonderer Situationen oder hohen Nachzahlungen Zahlungsschwierigkeiten, melden Sie sich bitte bei den Kolleginnen der Mietenbuchhaltung. Gemeinsam können wir eine Lösung finden.

Kündigung & Auszug

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt. Falls Sie kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens zum 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen. So zählt dieser Monat bereits als Kündigungsmonat.

Bitte kündigen Sie unbedingt schriftlich per Post. Dabei muss der Mietvertragspartner handschriftlich unterschreiben. Die Kündigung senden Sie dann bitte an
NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft eG
Falkenstraße 9
23564 Lübeck

Hier finden Sie einen Kündigungsvordruck.

Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass gemäß §568 BGB die Kündigung des Mietverhältnisses in schriftlicher Form, also mit einer eigenhändigen Unterschrift, erfolgen muss.

Grundsätzlich gilt, eine Wohnung ist im „vertragsgerechten Zustand“ zurückzugeben. Was das genau bedeutet, beziehungsweise welche Arbeiten von Ihnen vor Ihrem Auszug hierfür zu erledigen sind, besprechen wir bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin in Ihrer Wohnung. Erste Informationen hierzu erhalten Sie bereits mit unserer Kündigungsbestätigung in Form eines Merkblattes. In jedem Fall ist die Wohnung (sowie auch dazugehöriger Keller- oder Bodenraum) vollständig zu räumen, Beschädigungen sind zu beseitigen und selbst vorgenommene bauliche Änderungen, An- und Umbauten sind zurückzubauen. Je nach Renovierungszustand können unter Umständen noch Streicharbeiten hinzukommen.

Wenn sich Mieter, Vormieter und der Vermieter einig sind, kann der Nachmieter private Gegenstände oder Ein- und Umbauten übernehmen, z. B. die Bodenbeläge oder das Mobiliar. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

Die Abwicklung eines Mietverhältnisses bei einem Sterbefall ist sehr komplex und hängt von vielen Umständen ab. Ihre Kundenbetreuung wird Sie hier individuell beraten und Ihnen genau mitteilen, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Unterlagen wir benötigen. Grundsätzlich gilt, dass alle Regelungen in Bezug auf das Mietverhältnis und die Mitgliedschaft mit den Erben getroffen werden.  

Das kommt immer auf die Gegebenheiten vor Ort an. Bitte sprechen Sie Ihren Hauswart oder die Kundenbetreuung an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

NL-App

Diesen Service können Mitglieder der NEUE LÜBECKER nutzen. Die App ist auch für Interessenten nutzbar, jedoch können nur Mitglieder sich in die App einloggen.

Die Registrierung erfolgt mit der Mitglieds- oder Mietvertragsnummer, Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Anschließend schicken wir einen Bestätigungslink an Ihre Mail-Adresse.

Sie können einen Schaden in der Wohnung direkt in der App auswählen und diesen an uns melden.

Mietbescheinigung, Meldebescheinigung, Vermieterbescheinigung, SEPA-Lastschrift, Freistellungsauftrag –  alles ganz einfach online ausfüllen und direkt an uns übermitteln bzw. anfordern.