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Die NEUE LÜBECKER gehört ihren Mitgliedern. Als
Genossenschaftsmitglied sind Sie Mit-Eigentümer des Unternehmens. Und Sie bestimmen mit, wo es lang geht - im
Wohnungsbau, im Service, im Engagement der NEUE LÜBECKER in den Stadtvierteln und Stadtteilen.
Mitglied werden Sie durch eine Beitrittserklärung, die vom Vorstand angenommen wird. Jedes Mitglied zeichnet
satzungsgemäß für die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen Geschäftsanteile. Sie
liegen derzeit je nach Größe der genutzten Wohnung zwischen 600,00 und 1.050,00 EUR.
Sie profitieren von der jährlichen Dividendenausschüttung von
zurzeit 4% auf Ihr Geschäftsguthaben. Die bei nicht-genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen oder Vermietern übliche Kaution entfällt dagegen. Auch eine Makler-Courtage wird
selbstverständlich nicht erhoben.
Statt eines Mietvertrages bekommen Sie als Genossenschaftsmitglied, wenn Sie eine Wohnung nutzen, ein
genossenschaftliches Dauernutzungsrecht. Der Dauernutzungsvertrag und die Mitgliedschaft bieten Ihnen
(dem Mit-Eigentümer) mehr Rechte als ein Mietvertrag. So sind zum Beispiel Eigenbedarfskündigungen prinzipiell
ausgeschlossen. |
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