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Auf alle erworbenen (Pflicht-)Anteile, die zu Beginn eines Geschäftsjahres (01.01.) in der Mitgliederliste eingetragen sind, zahlt Ihnen die Genossenschaft im darauf folgenden Jahr eine Dividende. Die Dividendenhöhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie den Satzungsbestimmungen. Sie wird jährlich durch die
Vertreterversammlung neu beschlossen. In der Vergangenheit betrug die Dividende stets vier Prozent.
Die jährliche Dividende wird Ihnen ausgezahlt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Dividende in weitere Genossenschaftsanteile umzuwandeln. Sie erhöhen damit Ihr
Geschäftsguthaben und sichern sich einen höheren Dividendenanspruch für die
kommenden Jahre.
Darüber hinaus steht es jedem Mitglied frei, jederzeit über die Pflichtanteile hinaus
weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zu erwerben.
Weitere Erläuterungen zu diesem Thema erhalten Sie durch unsere Mitglieder- und
Vertreterbetreuung. Wir freuen uns auf Ihre Fragen. |
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