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NEUE LÜBECKER
Norddeutsche Baugenossenschaft eG

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Vertreterversammlung

In der Vertreterversammlung bestimmen die gewählten Vertreter die Entwicklung der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung ist gewissermaßen das Parlament der Genossenschaft, die Vertreter sind die gewählten Abgeordneten der Mitglieder aus den Wahlkreisen.

Die Vertreterversammlung entscheidet über die grundsätzlichen Belange der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Alle fünf Jahre werden Vertreter/innen in ihren Wahlbezirken vor Ort neu gewählt. Sie übernehmen dann wichtige Aufgaben für das Unternehmen und die Gemeinschaft der NEUE LÜBECKER, darunter:
 

Ansprechpartner vor Ort für die Mitglieder im Wahlbezirk zu sein,
die Interessen der Gesamtgenossenschaft zu vertreten,
im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung unter anderem Bilanz und Jahresabschluss festzustellen, Beschlüsse über Satzungsänderungen, Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassen - und vieles andere mehr (Einzelheiten hierzu insbesondere in den Paragrafen 31 bis 37 der Satzung)

 
Die diesjährige Jahresversammlung der Vertreter fand statt am 12. Juni 2009 - lesen Sie hier.

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