 |
In der Vertreterversammlung bestimmen die gewählten
Vertreter die Entwicklung der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung ist gewissermaßen das Parlament der
Genossenschaft, die Vertreter sind die gewählten Abgeordneten der Mitglieder aus den Wahlkreisen.
Die Vertreterversammlung entscheidet über die grundsätzlichen Belange der Genossenschaft und wählt den
Aufsichtsrat. Alle fünf Jahre werden Vertreter/innen in ihren Wahlbezirken vor Ort neu gewählt. Sie übernehmen dann
wichtige Aufgaben für das Unternehmen und die Gemeinschaft der NEUE LÜBECKER, darunter:
| - |
Ansprechpartner vor Ort für die Mitglieder im Wahlbezirk
zu sein, |
 |
| - |
die Interessen der Gesamtgenossenschaft zu vertreten, |
 |
| - |
im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung unter
anderem Bilanz und Jahresabschluss festzustellen, Beschlüsse über Satzungsänderungen, Gewinnverwendung,
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassen - und vieles andere mehr (Einzelheiten hierzu insbesondere in den
Paragrafen 31 bis 37 der Satzung) |
Die diesjährige Jahresversammlung der Vertreter fand statt am 10. Juni
2011. |
 |
 |
 |